Die Kooperationsvereinbarung ist eine vertragliche Richtlinie zwischen Hoster und Zeitschriftenherausgeber/innen.

Die Vereinbarung enthält Formulierungsvorschläge zu:

  1. Gegenstand und Zweck der Vereinbarung
  2. Einräumung von Nutzungsrechten
  3. Vertraulichkeit
  4. Mängelgewährleistung, Haftung
  5. Vertragslaufzeit und Kündigung
  6. Schlussbestimmung

Die Kooperationsvereinbarung stellt keine verbindliche juristische Auskunft dar und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung.

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Letze Änderungen vor dem 26. Januar 2026 vom IPOA-Redaktionsteam.